Inklusionsrat

Verantwortlichkeiten

Die Charta ist immer zeitgemäss. Anpassungen der Charta liegen in der Verantwortung des Inklusionsrats.

Es gibt Handlungsempfehlungen und «beste Beispiele» für die Anwendung der Charta, bzw. der Umsetzung der UN-BRK. Sie werden entwickelt und regelmässig auf ihre Aktualität überprüft.

Die Ratsmitglieder verfolgen die Entwicklung der Umsetzung der Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention in der Schweiz und bringen ihr Wissen in den Rat ein.

Was bringen die Mitglieder mit?

Kenntnis der UN BRK, der wichtigsten Organisationen in diesem Thema und der Situation der Schweiz

Einsatz für Menschen mit Behinderung und die Umsetzung der UN BRK in ihrem Thema

Sich einbringen können mit einer gewissen Distanz zum Behindertenwesen

Mitglieder

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