Handlungs­empfehlungen

Begleitend zur Charta stehen Handlungsempfehlungen zur Verfügung, die stets weiterentwickelt werden und in der Umsetzung helfen.

Mit den Handlungsempfehlungen soll die Nutzer der Charta sensibilisiert werden und konkrete Empfehlungen für ein inklusiver agierendes Handeln erhalten.

Die Handlungsempfehlungen können unterschiedlich genutzt werden: als stetig aktualisierte Empfehlungen für eine inklusiver agierende Organisation oder als themenbezogene Empfehlungen. Eine vorgegebene Reihenfolge der Nutzung existiert nicht.

Die ersten Handlungsempfehlungen werden vom Inklusionsrat im März, April 2024 verabschiedet und dann hier aufgeschaltet.

Inputs, Anregungen und Beispiele für mögliche Handlungsempfehlungen können über handlungsempfehlungen@inklusionscharta.ch eingegeben werden.