Warum eine Inklusionscharta?
2014 hat die Schweiz die UNO-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und in Kraft gesetzt. Seither ist die Bereitschaft gestiegen, die Schweiz in eine inklusivere Gesellschaft zu führen. Es besteht jedoch häufig Unsicherheit bei Unternehmen und Organisationen, wie Inklusion richtig angegangen werden kann. Die Charta gibt dafür ein Fundament.
Erarbeitung
Die Charta wurde von Special Olympics Switzerland im Zusammenhang mit den World Winter Games Switzerland 2029 in Auftrag gegeben. Die Ausarbeitung erfolgte durch Consense Philanthropy Consulting, Basel unter Einbezug von rund zwanzig Fachpersonen und Selbstvertreter:innen.
Charta und Handlungsempfehlungen
Die Charta beinhaltet 6 Grundsätze mit Bekenntnissen, die für Organisationen, welche die Charta einsetzen, bindend sind. Begleitend zur Charta stehen Handlungsempfehlungen zur Verfügung, die stets weiterentwickelt werden und in der Umsetzung helfen.
Zielgruppe
Die Inklusionscharta richtet sich an juristische Personen aus dem privat- und öffentlich-rechtlichen Bereich, die mit ihrer Organisation oder einem Projekt zu einer inklusiven Gesellschaft beitragen wollen.
Anwendung
Eine Organisation, welche sich zur Inklusionscharta bekennt, verpflichtet sich, diese bestmöglich anzuwenden und dasselbe von ihren Partner:innen zu verlangen.
Einführung
Die Charta wurde am 23. November 2023 in Bern der Öffentlichkeit vorgestellt. Es gibt sie in den vier Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch.